Kircheneintritt
Wenn sie in die römisch-katholische Kirche eintreten - bzw. wieder eintreten möchten, dann wenden
Sie sich an einen Seelsorger Ihres Vertrauens, an die zuständige Wohnpfarre oder das Bischöfliche Ordinariat der Diözese.
Die Aufnahme in die römisch-katholische Kirche erfolgt dann bei der zuständigen Wohnpfarre.
Folgende Unterlagen sind bei einem Eintritt vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Taufschein bzw. Nachweis über eine christliche Taufe
- Nachweis über den Kirchenaustritt aus der letzten gesetzlich anerkannten Kirche/ Religionsgemeinschaft/ Bekenntnisgemeinschaft
- Angaben bzw. Nachweise über den Familienstand (Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, usw.)
Folgende Unterlagen sind bei einem Wiedereintritt vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Taufschein
- wenn Sie außerhalb der aufnehmenden Pfarre getauft wurden, eine Taufscheinergänzung vom jeweiligen Taufpfarramt
- Nachweis über den Kirchenaustritt aus der letzten gesetzlich anerkannten Kirche/ Religionsgemeinschaft/ Bekenntnisgemeinschaft
- Angaben bzw. Nachweise über den Familienstand (Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, usw.)